
Zur partnerschaftlichen Regelung der arbeitsrechtlichen Grundlagen für die Dienstverhältnisse (Arbeitsverhältnisse) bei den Mitgliedern des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg e.V.(DWBB), insbesondere zur Gestaltung und Fortentwicklung der Arbeitsvertragsrichtlinien des DWBB (AVR DWBB), wurde eine Arbeitsrechtliche Kommission (AK DWBB) gebildet, die ihre Tätigkeit am 01.Oktober 1998 begann.
Die Grundlagen für die Arbeit der AK DWBB waren in einer vereinsrechtlichen, nun nicht mehr gültigen Ordnung (OAK DWBB) geregelt, die von der Diakonischen Konferenz am 13. 07.1998 beschlossen wurde.
Diese Ordnung galt befristet für die erste Amtszeit der AK DWBB vom 01.10.1998 bis zum 30.09.2002. Sie wurde auf Beschluss der Diakonischen Konferenz am 17.09.2001 vorzeitig verlängert bis zum 30.09.2006. Zum 01.Oktober 2002 wurde die AK DWBB für die zweite Amtszeit neu gebildet.
Seit dem 01.01.2004 tragen in Folge der Namensänderung des DWBB in DWBO auch die AK und die AVR den neuen Namenzusatz DWBO.
Zudem sind die Rechtsgrundlagen für die AK-Arbeit seit dem 01.08.2005 nun kirchengesetzlich geregelt, zum einen durch das Arbeitsrechtsregelungsgesetz der Ev. Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, das ARRG EKBO, sowie durch die Rechtsverordnung für die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, die ARRO DWBO.
Die gesetzlich und satzungsrechtlich notwendigen Übernahmebeschlüsse zur Wirksamkeit dieser kirchlichen Normen für den Bereich des DWBO hat die Mitgliederversammlung des DWBO als satzungsmäßig zuständiges Organ auf ihrer Sitzung im Juni 2005 ordnungsgemäß verabschiedet. Im Jahr 2006 hat die Mitglíederversammlung entschieden, die Arbeit in der AK DWBO auch in einer 3. Amtszeit fortzusetzen zu lassen.
Der AK DWBO gehören je fünf Vertreterinnen bzw. Vertreter der Dienstnehmer- und Dienstgeberseite an, für die wiederum je fünf Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter (derzeit nur vier Stellvertreter/-innen der Dienstgeber) benannt sind. Die regelmäßige Amtszeit ist auf 4 Jahre festgelegt.
Am 16.10.2006 hat sich die AK DWBO für ihre 3. Amtzeit konstituiert, die bis zum 01.10.2010 andauert.
Die Geschäftsführung der AK DWBO obliegt der Geschäftsstelle









